Wir beraten und vertreten Patienten und Ärzte in allen haftungsrechtlichen Angelegenheiten sowohl in zivil- als auch in strafrechtlicher Hinsicht.
Weiterhin unterstützen wir Patienten bei der Formulierung von Patiententestamenten und Vorsorgevollmachten.
Wir stehen Angehörigen medizinischer Berufe (Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern, Psychotherapeuten, Apothekern, Tierärzten) bei berufsrechtlichen Schwierigkeiten, in allen Fragen des Gebührenrechts, der Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung, aber auch der Forderungseinziehung beratend und unterstützend sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zur Verfügung.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt auf der Gestaltung von Apotheken- und Praxisneugründungen, -nachfolgen und -kooperationen. Wir beraten die beteiligten Ärzte bzw. Apotheker kompetent und fachübergreifend und erstellen für sie individuelle Lösungskonzepte durch interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Wir übernehmen sämtliche Zulassungsformalitäten, unterstützen unsere Mandanten bei den Vertragsverhandlungen und erarbeiten maßgeschneiderte Übernahme- und Gesellschaftsverträge, selbstverständlich einschließlich steuerrechtlicher Beratung. Weiterhin beraten wir hinsichtlich Arbeitsverträgen von Praxispersonal, Mietverträgen über die Räumlichkeiten, Leasingverträgen für medizinische Geräte etc. Durch die Zusammenarbeit mit kompetenten Praxismanagern können wir unsere Mandanten in sämtlichen Belangen auch hinsichtlich strategischer Praxisführung umfassend und im Hinblick auf ihre persönlichen Präferenzen optimal beraten.
Im folgenden finden Sie Informationen zu den einzelnen Teilgebieten des Medizinrechts.
Die Hauptseiten unserer Kanzlei in Regensburg finden Sie unter
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