Das Medizinrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, sowie die Vorschriften im Rahmen des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.
Dieses Rechtsgebiet erstreckt sich nicht nur auf die Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient, sondern umfasst neben dem Recht der Honorierung von Privatpatienten (GOÄ) auch arztspezifische Rechtsgebiete aus dem Sozialversicherungsrecht mit Kassenzulassung und die Honorierung für Allgemeinpatienten und anderem. Beinhaltet ist auch das allgemeine Berufsrecht, das Recht der Zusammenarbeit der Ärzte untereinander und im gesellschaftsrechtlichen Verhältnis sowie das Krankenhausrecht.
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